Dezember

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetz­lichen Zinssatzes von jährlich 6% für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Ver­zinsung, rückwirkend ab 01.01.2019, mit nunmehr 1,8% pro Jahr beschlossen.

Im November 2022 werden nun die bayerischen Finan­zämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offe­nen Fällen an die betroffenen Bürger übermitteln. Hierfür ist somit kein Antrag erforderlich.