Januar

Photovoltaikanlagen steuerfrei

Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leis­tung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19% (und somit auch der Vorsteuerabzug!).