Juni

Wegfall der Mitteilungsfiktion

Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion wegge­fallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetz­geber für Vereinigungen, die bis zum 31.07.2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren, Übergangsfristen normiert.

Demnach müssen

  • Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesell­schaften auf Aktien bis spätestens 31.03.2022,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossen­schaften, Europäische Genossenschaften oder Partner­schaften bis spätestens 30.06.2022 und alle anderen Mitteilungspflichtigen bis spätestens 31.12.2022

ihre Mitteilung vornehmen.