August
Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind.
Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind.
Als zuverlässiger Partner geben wir unseren Mandanten Orientierung von der Existenzgründung bis zum Unternehmensverkauf bzw. zur Unternehmensübergabe an die nächste Generation. Sie kennen das Ziel, wir sorgen für einen sicheren Weg. Damit ihr Unternehmen vorankommt arbeiten wir partnerschaftlich auf Augenhöhe zusammen.
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