Dezember
Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzung von Steuerzahlungen
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzung von Steuerzahlungen
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Als zuverlässiger Partner geben wir unseren Mandanten Orientierung von der Existenzgründung bis zum Unternehmensverkauf bzw. zur Unternehmensübergabe an die nächste Generation. Sie kennen das Ziel, wir sorgen für einen sicheren Weg. Damit ihr Unternehmen vorankommt arbeiten wir partnerschaftlich auf Augenhöhe zusammen.
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