Februar

Befugnisse der Finanzverwaltung

Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.