Juni

Wegfall der Mitteilungsfiktion Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion wegge­fallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetz­geber für Vereinigungen, die bis zum 31.07.2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren, Übergangsfristen normiert. Demnach müssen Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesell­schaften auf Aktien bis…