April
Keine Hinweisschreiben des Finanzamts auf die Fälligkeit von Vorauszahlungen mehr!
Wer bisher in Bayern Steuern vorauszahlen musste, hat vor Ablauf der Frist ein Hinweisschreiben vom Finanzamt bekommen. Diesen Service gibt es jetzt nicht mehr. Die Finanzverwaltung möchte die Kosten für Papier, Druck und Versand einsparen. Es wird die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats empfohlen.