Juli
Wohnmobil als Unterkunft unter der Woche begründet keine doppelte Haushaltsführung
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.