März

Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

E-Rechnung – Was ist zu tun ab 2025?

in dieser Ausgabe unseres Mandanteninformationsbriefs informieren wir über die neue E-Rechnungspflicht ab 2025 in Deutschland. Umfang und Zeitpunkt der Auswirkungen auf Ihr individuelles Unternehmen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Was ab wann für Sie gilt und wie Sie jetzt reagieren können, erfahren Sie in diesem Mandanteninformationsbrief.